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Impressum und unsere Geschäftsbedingungen

 
ADS Allgäuer Dienstleistungs - Service 
Inhaberin: Sigrid Matzen
Postadresse:
Edelweissstr. 5

D-86825 Bad Wörishofen
E-Mail-Adresse
info@zeckenuntersuchung.de
Telefon-Nummer:
08247 - 997661
Fax-Nummer:
08247 - 997665
Ust-IdNr.:
DE 200 149 152
Bank:
Kreissparkasse München Starnberg
BLZ 702 501 50
Konto - Nr. 101 82749
Haftungsausschluss: 

Die auf unseren Webseiten enthaltenen Angaben sind nach unserem besten Wissen und Gewissen geführt, jedoch ohne jegliche Zusicherung oder Gewährleistung unsererseits gegenüber dem Benutzer für diese Website einschließlich des durch sie zugänglich gemachten Inhalts, des Materials, der Information und der Software sowie der Datensicherheit. Wir unterbreiten darin keine Angebote oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen. Der Zugang und die Benutzung dieser Website erfolgen auf eigene Gefahr des Benutzers. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für Schäden oder Folgeschäden mit dem Zugang oder der Benutzung dieser Website zusammenhängen, soweit uns nicht der Benutzer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, diese Website nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Ankündigung zu verändern, einzustellen oder den Zugang zu beschränken. Eine Verpflichtung zur Aktualisierung der veröffentlichten Daten durch uns besteht nicht. Für sämtliche in Verbindung mit der Website und deren Benutzung auftretende Rechtsansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. 


Anmerkungen: 
Falls es bei Texten oder Bildern zu Copyright-Verletzungen kommen sollte, bitte umgehend Nachricht an den die Handelsvertretung Sigrid Matzen. Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. dies kann - so das LG- nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf verschiedenen Seiten dieser Homepage sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Es wird ausdrücklich betont, dass die Handelsvertretung Sigrid Matzen keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich die Handelsvertretung Sigrid Matzen ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich deren Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage der Handelsvertretung Sigrid Matzen ausgebrachten Links.

AGB
 
Allgemeine Verkaufsbedingungen für Ärzte / Apotheken/ Unternehmen

§1 Allgemein - Geltungsbereich
§2 Angebot – Angebotsunterlagen
§3 Preise - Zahlungsbedingungen
§4 Lieferzeit
§5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten
§6 Mängelhaftung
§7 Gesamthaftung
§8 Eigentumsvorbehaltssicherung
§9 Gerichtsstand – Erfüllungsort

§1  Allgemein – Geltungsbereich

1.    Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausgeführt wurde.

2.    Alle Vereinbarungen, die zwischen der Handelsvertretung Sigrid Matzen und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

3.    Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

§2  Angebot – Angebotsunterlagen

1.    Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann sie  innerhalb einer Frist von 2 Wochen angenommen werden.

2.    Für alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Handelsvertretung Sigrid Matzen Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte durch den Besteller bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Handelsvertretung Sigrid Matzen.

§3  Preise – Zahlungsbedingungen

1.    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Lager", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

2.    Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.    Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung und der Einhaltung der gewährten Fristen.

4.    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

5.    Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Handelsvertretung Sigrid Matzen anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§4   Lieferzeit

1.    Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

2.    Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.    Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Handelsvertretung Sigrid Matzen berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.    Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Während des Annahmeverzuges hat die Handelsvertretung Sigrid Matzen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

5.    Die Handelsvertretung Sigrid Matzen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Die Handelsvertretung Sigrid Matzen haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihr zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

6.    Die Handelsvertretung Sigrid Matzen haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer ihr uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist ihr zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von der Handelsvertretung Sigrid Matzen zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist ihre Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.    Die Handelsvertretung Sigrid Matzen haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.    Im übrigen haftet die Handelsvertretung Sigrid Matzen im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

§5  Gefahrenübergang – Verpackungskosten

1.    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Lager" vereinbart.

2.    Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

3.    Sofern der Besteller es wünscht, wird die Handelsvertretung Sigrid Matzen die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

§6  Mängelhaftung

1.    Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2.    Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach Wahl der Handelsvertretung Sigrid Matzen zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist die Handelsvertretung Sigrid Matzen verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

3.    Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

4.    Die Handelsvertretung Sigrid Matzen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden können, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.    Die Handelsvertretung Sigrid Matzen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.    Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

8.    Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

9.    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§7  Gesamthaftung

1.    Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

2.    Soweit die Schadensersatzhaftung der Handelsvertretung Sigrid Matzen gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§8  Eigentumsvorbehaltssicherung

1.    Die Handelsvertretung Sigrid Matzen behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist sie berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die Handelsvertretung Sigrid Matzen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Handelsvertretung Sigrid Matzen hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch die Handelsvertretung Sigrid Matzen liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Sie ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

2.    Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3.    Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller unverzüglich die Handelsvertretung Sigrid Matzen schriftlich zu benachrichtigen, damit sie Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.

4.    Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der Handelsvertretung Sigrid Matzen jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura -Endbetrages (einschließlich MWSt.) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Handelsvertretung Sigrid Matzen, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Sie verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann die Handelsvertretung Sigrid Matzen verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5.    Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für die Handelsvertretung Sigrid Matzen vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Handelsvertretung Sigrid Matzen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura -Endbetrag, einschließlich MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

6.    Wird die Kaufsache mit anderen, der Handelsvertretung Sigrid Matzen nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura - Endbetrag, einschließlich MWSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller der Handelsvertretung Sigrid Matzen anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Handelsvertretung Sigrid Matzen.

7.    Der Besteller tritt auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen der Handelsvertretung Sigrid Matzen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

8.    Die Handelsvertretung Sigrid Matzen verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ihr.

§9  Gerichtsstand - Erfüllungsort

1.    Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Handelsvertretung Sigrid Matzen Gerichtsstand; sie ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3.    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Handelsvertretung Sigrid Matzen Erfüllungsort.  

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Endverbraucher

§1 Allgemeiner - Geltungsbereich
§2 Angebot - Angebotsunterlagen
§3 Preise - Zahlungsbedingungen
§4 Lieferzeit
§5 Mängelhaftung
§6 Gesamthaftung
§7 Eigentumsvorbehaltssicherung
§8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort

§1 Allgemeiner – Geltungsbereich

1.   Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Handelsvertretung Sigrid Matzen nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausgeführt wird.

2.   Alle Vereinbarungen, die zwischen der Handelsvertretung Sigrid Matzen und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§2 Angebot – Angebotsunterlagen

1.   An Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Handelsvertretung Sigrid Matzen die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind.

2.   Vor der Weitergabe der benannten Unterlagen an Dritte durch den Besteller bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Handelsvertretung Sigrid Matzen.

§3 Preise – Zahlungsbedingungen

1.   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise "ab Lager", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

2.   Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen der Handelsvertretung Sigrid Matzen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.   Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

§4 Lieferzeit

1.   Der Beginn der von der Handelsvertretung Sigrid Matzen angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller Fragen voraus.

2.   Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.   Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Handelsvertretung Sigrid Matzen  berechtigt, den  ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.   Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Während des Annahmeverzuges hat die Handelsvertretung Sigrid Matzen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

5.   Die Handelsvertretung Sigrid Matzen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

6.   Die Handelsvertretung Sigrid Matzen haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihr zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.   Die Handelsvertretung Sigrid Matzen haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.   Im übrigen haften die Handelsvertretung Sigrid Matzen im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

9.   Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.

§5 Mängelhaftung

1.   Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist die Handelsvertretung Sigrid Matzen verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

2.   Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

3.   Die Handelsvertretung Sigrid Matzen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Handelsvertretung Sigrid Matzen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.   Die Handelsvertretung Sigrid Matzen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.   Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auch im Rahmen von Abs. (2) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6.   Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.   Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

8.   Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§6 Gesamthaftung

1.   Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

2.   Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§7 Eigentumsvorbehaltssicherung

1.   Die Handelsvertretung Sigrid Matzen behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der Zahlung aus diesem Geschäft vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die Handelsvertretung Sigrid Matzen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch die Handelsvertretung Sigrid Matzen liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

2.   Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3.   Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Handelsvertretung Sigrid Matzen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

§8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort

1.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2.   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Stand: 05/2007